Der Schulweg:

ERSTATTUNG VON SCHÜLERFAHRTKOSTEN

Der Schulweg:

ERSTATTUNG VON SCHÜLERFAHRTKOSTEN

Der Weg zur Erstattung von Schülerfahrtkosten.

Anträge auf Erstattung von Schülerfahrtkosten müssen für jedes Schuljahr spätestens bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres über das Sekretariat eingereicht werden.
Die Nachweise über die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten (Fahrtenlisten) sind spätestens zum Ende der Sommerferien im Sekretariat vorzulegen.
Eine rückwirkende Antragstellung für bereits abgeschlossene Schuljahre ist nicht möglich. Nach Ablauf der genannten Fristen ist eine Erstattung ausgeschlossen.

Antrag auf Fahrtkostenübernahme

Fahrtenliste 1. Halbjahr 2025-26
Fahrtenliste 2. Halbjahr 2025-26