Gute Besserung:

DIE KRANKMELDUNG

Gute Besserung:

DIE KRANKMELDUNG

Online geht es am schnellsten: Informationen zur Krankmeldung.

Ist der Schulbesuch durch Krankheit nicht möglich, ist die Schule von den Erziehungsberechtigten zu informieren.

Bitte benachrichtigen Sie die Schule bis 8 Uhr des jeweiligen Schultages. Wenn Ihr Kind mehr als einen Tag erkrankt ist, Sie Ihr Kind aber nicht bereits für mehrere Tage entschuldigt haben, bitten wir Sie um eine erneute Verständigung des Sekretariats. Am schnellsten geht das, wenn Sie das Formular nutzen. Hier werden alle für uns wichtigen Informationen abgefragt. Felder mit (*) sind Pflichtfelder, dazu gehören auch Ihre E-Mail-Adresse und die Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Im Falle einer ansteckenden Erkrankung oder eines hierauf gerichteten Verdachtes auf Erkrankung im Sinne des § 34 Absatz 1 IfSG (Gesetzesauszug_Abschnitt-6-des-IfSG). oder eines Kopflausbefalls bei einer Schülerin oder einem Schüler der Freien Waldorfschule Krefeld sind die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler gemäß § 34 Absatz 5 des IfSG verpflichtet, dies unverzüglich dem Schulbüro der Freien Waldorfschule Krefeld mitzuteilen!

Wichtig: Diese Krankmeldung ersetzt nicht die Entschuldigung. Sobald Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Entschuldigung mit, in der Sie den Grund der Abwesenheit und die Daten der Fehltage festhalten.

Befreiung vom Unterricht
In den Fällen, in denen eine Schülerin oder ein Schüler erklärt, sich nicht wohl genug zu fühlen, um weiter am Unterricht teilzunehmen, aber noch allein heimgehen zu können, erfolgt die Befreiung durch den Lehrer/die Lehrerin der jeweiligen Stunde nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und nach schriftlichem Einverständnis (info@waldorfschule-krefeld.de) an das Sekretariat. Werden erkrankte Schüler:innen abgeholt, ist keine Einverständniserklärung notwendig.

Verfahren bei Schulunfällen
Wenn wir auch hoffen, dass Schulunfälle gar nicht erst auftreten, so bitte wir Sie doch herzlich, alle Unfälle, die im direkten Zusammenhang mit dem Schulbesuch bzw. auf dem Schulweg erfolgen und einen Arztbesuch notwendig machen, unverzüglich im Sekretariat zu melden. Weisen Sie bitte auch den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Hier finden Sie das Formblatt, um den Unfall an das Sekretariat zu melden.

Unfallanzeige (PDF) herunterladen

Beurlaubung
Die Schülerinnen und Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden. Gesuche um Beurlaubungen sind an die Klassenleitung zu richten. Beurlaubungen von mehr als drei Tagen müssen zusätzlich durch die Schulleitung genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden Beurlaubungen von Ferienrandtagen, diese müssen immer durch die pädagogische Schulleitung genehmigt werden. Bitte reichen Sie Ihre Gesuche mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Klassenleitung ein, bei Abwesenheiten von mehr als einer Woche mindestens einen Monat im Voraus. Als wichtige Gründe für eine Beurlaubung gelten beispielsweise Eheschließungen, Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel oder unaufschiebbare Behördengänge. Das Formular zur Beantragung einer Beurlaubung kann hier heruntergeladen oder im Sekretariat erfragt werden.

[ Formular folgt ]

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