Der Schulweg:

ERSTATTUNG VON SCHÜLERFAHRTKOSTEN

Der Schulweg:

ERSTATTUNG VON SCHÜLERFAHRTKOSTEN

Der Weg zur Erstattung von Schülerfahrtkosten.

Eine Erstattung von Schülerfahrtkosten ist nur möglich, wenn innerhalb der ersten vier Schulwochen nach Beginn des neuen Schuljahres ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Bitte reichen Sie die ausgefüllten Fahrtenlisten spätestens zum Ende der Sommerferien im Sekretariat ein.

Falls Sie zwei Kinder befördern und deren Schulschlusszeiten mehr als eine Stunde auseinanderliegen, tragen Sie bei ‚Kind‘ bitte eine ‚2‘ ein. In diesem Fall kann die doppelte Fahrt in der Gesamtsumme berücksichtigt werden.

Fahrten an Fehltagen Ihres Kindes dürfen nicht abgerechnet werden. Die maximale monatliche Erstattung beträgt 100 Euro. Die eingereichten Abrechnungen werden auf Richtigkeit überprüft.

Antrag auf Fahrtkostenübernahme

Fahrtenliste 1. Halbjahr 2025-26
Fahrtenliste 2. Halbjahr 2025-26