Finanzierung

Die Kosten für den laufenden Schulbetrieb unserer Schule werden in NRW real nur zu etwa 75% bezuschusst. Investitionen wie Neubauten, Möbel, Lehrmittel etc. praktisch gar nicht. Der Schulträger ist gesetzlich verpflichtet, einen Trägereigenanteil aufzubringen. An der Aufbringung der Trägereigenleistung beteiligen sich die Eltern durch einen freiwilligen Beitrag. Dieser ist näher geregelt in den „Grundsätzen der Beitragsaufbringung“ und berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern, so wie Zahl der die Schule besuchenden Kinder.